Wie bereits berichtet [1] beschäftigt uns das Thema Kameraüberwachung am Klinikum Aachen weiterhin sehr intensiv. Auf den Webseiten der APAG (Städtischer Betrieb, der die Pacht/die „Schürfrechte“ auf dem Parkplatz wahrnimmt) ist der Datenschutzbeauftragte (unserer Recherche nach) nicht zu finden. Auf kurze Nachfrage per Telefon wird uns Herr Eul von www.he-c.de/ als Beauftragter genannt (diese Funktion hat er wohl auch für die ASEAG).
Kurzer Hintergrund: damit eine Kameraüberwachung überhaupt juristisch halbwegs zulässig sein kann braucht es einen konkreten Anlaß für die Aufstellung und, für den Betrieb dann, ein sog. Verfahrensverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden Speicherfristen, beobachteter Bereich, der Anlaß und auch der Betreiber genannt.
Daher haben wir am Dienstag Herrn Eul zu diesen beiden Fragen eine Email geschickt und am Donnerstag schon ein Antwort erhalten. Leider noch nicht mit den gewünschten Informationen – aber hey – eine Antwort immerhin. Unser Datenschutzexperte der Piraten Aachen kennt Herrn Eul als renommierten Experten – und geht eher von einer (konkreten) Antwort binnen 4 Wochen aus.
Generell sind bei der Kameraüberwachung zwischen der juristischen und bürgerrechtlichen Seite zu unterscheiden. Denn nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden bzw. ist nett. Wenn ich jeden Abend bis Punkt 22 Uhr die Musik volle Lautstärke anhabe, obwohl ich nicht da bin, ist das juristisch OK – aber nicht nett.
Genauso muss man unserer Meinung nach, in der aktuellen Lage mit den Informationen von Snowden, überlegen, wie der Nutzen zu dem Eingriff in die Privatsphäre von allen Besuchern passt.
Genaue Informationen seitens der APAG können wir nicht verlinken. Anlass soll sein (und damit der Nutzen der Kameras), dass Jemand, der sein Parkticket verloren hat, nicht einen Standard-(Straf-)preis zahlt, sondern nur die tatsächliche Zeit.
Für Jemanden, der schusselig ist, wird als ein großer Aufwand mit hohen Kosten seitens der APAG betrieben und Jedermanns Nummernschild erfasst. Aah – ja.
Es ist natürlich die Frage: wie oft tritt dieser Verlust auf und wie vehement agieren dann die Schusseligen, wenn es um die Zahlung des Standardpreises geht. Vielleicht rechnet sich das ja gegen die Installation der Anlage? Genaue Zahlen haben wir zumindest nicht.
Neben der Erfassung der Nummernschilder aller Besucher sind noch 2 weitere Dinge beachtenswert: Die Mitarbeiter des Klinikums parken dort auch. Wenn wir in einer perfekten Welt leben würden, wäre da nichts zu beachten: die Kameras liefern am einen Ende nur ein Nummernschild und die Datenbank löscht dieses beim Verlassen (so soll es ja per Definition sein)..
Nachdem diese Welt aber nicht ganz so perfekt ist (siehe wieder Snowden) könnten a) vielleicht doch auch Gesichter erfasst werden (können, vielleicht durch einen Fehler) und die Kennzeichen auch noch Personen zugeordnet werden können und damit die Arbeitszeit der Mitarbeiter kontrolliert werden.
Für uns ist, wie auch immer die juristische Sache mit dem Verfahrensverzeichnis weitergeht, der Eingriff und die potentiellen Gefahren bei weitem nicht durch den geringen Nutzen gedeckt. Wie wir da (wahrscheinlich politisch) Vorgehen ist noch unklar.
↧
Erster Kontakt Datenschutzbeauftragter zur Kameraüberwachung am Klinikum Aachen
↧